Die Absolvent/innen des Lehrgangs „Kursleiter/in Pilates“ können Pilates-Präventionskurse nur dann anbieten, wenn eine grundständige Anbieterqualifikation vorliegt (z. B. abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung in einem bewegungsbezogenen Beruf oder der BSA-Lehrgang „Bewegungsexperte Prävention“) und zusätzlich entweder die Gruppentrainer/in B-Lizenz oder die Yoga-Trainer/in B-Lizenz bei der BSA absolviert wurde.









